Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht vom 14.02.2018.
Zur Vorbereitung auf die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) Musterformulare sowie erläuternde Hinweise für ein Verzeichnis zu den Verarbeitungstätigkeiten mit personenbezogenen Daten ausgearbeitet. Aufgrund zahlreicher Nachfragen aus der Privatwirtschaft veröffentlicht das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) ergänzend dazu ein Muster für eine Verpflichtung von Beschäftigten auf Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen der DS-GVO. Nach Art. 30 DS-GVO hat grundsätzlich jeder Verantwortliche, der personenbezogene Daten verarbeitet, ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten dafür zu erstellen und zu führen. Vergleichbares gilt auch für sog. Auftragsverarbeiter, die als vertraglich weisungsgebundene Dienstleister im Auftrag eines Verantwortlichen personenbezogene Daten verarbeiten. Mit einem solchen Verzeichnis sollen für Unternehmen, Vereine, Behörden usw. geeignete Übersichten zur Verfügung stehen, um die Datenschutzverpflichtungen nach der DS-GVO zu erfüllen, die dann letztendlich auch von den Datenschutzaufsichtsbehörden überwacht werden können. Hierzu hat die DSK nun Musterformulare zur besseren Orientierung mit erläuternden Hinweisen veröffentlicht. Das BayLDA hat diese Musterdokumente auf der eigenen Webseite in die Rubrik Infothek mit aufgenommen. Darüber hinaus bleibt eine Belehrung und Verpflichtung der beschäftigten Personen zur Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen auch unter Geltung der DS-GVO als organisatorische Maßnahme geboten, um die Einhaltung des Datenschutzes so weit wie möglich sicherzustellen. Zu den vielen Nachfragen nach einer Hilfestellung hat das BayLDA einen Mustertext mit Erläuterungen für eine solche Belehrung und Verpflichtung von Beschäftigten veröffentlicht. Das entsprechende Dokument ist für Interessierte ebenfalls auf der BayLDA-Homepage unter den Informationsblättern in der Infothek zu finden (www.lda.bayern.de/de/infoblaetter.html).
Thomas Kranig, Präsident des BayLDA, meint: „Mit diesen Mustertexten stehen für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter weitere wichtige Hilfsmittel zur Umsetzung der DS-GVO, die ab 25. Mai 2018 ihre volle Wirkung entfaltet, zur Verfügung. Allerdings muss den Verantwortlichen klar sein, dass diese Vorlagen nicht 1:1 für den eigenen Betrieb genutzt werden sollten, sondern mit Sachverstand auf die eigene Organisation angepasst werden müssen – schließlich können in solchen Vorlagen keine betriebsbedingten Besonderheiten berücksichtigt werden.“