Die DSGVO sieht in Artikel 83 Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Vorjahresumsatzes vor. Der hohe Bußgeldrahmen ist ein Kernbestandteil der DSGVO, um auch gegen global agierende Unternehmen ein effektives Mittel bei Datenschutzverstößen zu haben.
Auch ist in Art 84 DSGVO zu entnehmen, dass [..]… die Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend wirken sollen.